Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Walder Koffermarkt

  • Es dürfen nur selbst- und von Hand gefertigte Produkte in guter Qualität angeboten werden.
  • Die Produkte sollen in einem nostalgischen, kreativ gestalteten Koffer präsentiert werden.
  • Anmeldungen sind ab Januar möglich. 
  • Der Entscheid über die Teilnahme und die Platzzuweisung liegen in den Händen des Veranstalters.
  • Der Veranstalter bemüht sich, ein ausgewogenes Programm für einen breit gefächertes Publikum zusammen zu stellen. So kann es bei spät eintreffenden Anfragen sein, dass dieser Produktebereich schon abgedeckt ist oder schon alle Plätze vergeben sind.
  • Aus Tischgrössen-Gründen bieten wir zwei Breiten samt Stuhl an:

          Normal / 90cm: CHF 50.-- (40 Plätze)

          Spezial / 120 cm :CHF 60.-- (9 Plätze)

          (Wunschgrösse bitte bei der Bewerbung erwähnen und auf die Bestätigung warten !!! )

  • Die Tischzuteilung wird nicht verschickt sondern direkt vor Ort am Saal-Eingang angeschlagen.
  • Die Teilnahmegebühr muss vom Aussteller bis 14 Tage nach dem Bestätigungsmail (am liebsten elektronisch / bei Posteinzahlungen CHF 55.-- bzw. CHF 65.--) überwiesen werden. Mit der Einzahlung bestätigt der Aussteller auch, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen eingesehen hat und diese akzeptiert.
  • Nach Ablauf der Einzahlungsfrist verfällt der Anspruch auf den Platz und er kann weiter vergeben werden. Mit der Einzahlung gilt die Teilnahme als definitiv.
  • Pro Aussteller wird nur ein Platz Kategorie A oder B plus eine Sitzgelegenheit abgegeben.
  • Die maximale Höhe für Kofferaufbauten beträgt einen Meter.
  • Es gibt keinen Stromanschluss am Verkaufstisch. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Kerzen oder sonstige Materialien angezündet werden. Batteriebetriebene LED-Lampen sind erlaubt.
  • Der Aussteller ist punkto Sicherheit selbst verantwortlich und haftet für von ihm verursachte Schäden.
  • Der Stand sollte während der ganzen Marktzeit vom Hersteller persönlich betreut sein.
  • Der zugeteilte Tischsektor ist vom Aussteller mit einem bodenlangen Tischtuch abzudecken.
  • Bei Absage oder Nichterscheinen des Ausstellers kann die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet werden.
  • Der Aussteller ist für allfällige Steuerabrechnungen und Versicherungen selber verantwortlich.
  • Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftungen und bietet keine Verkaufsgarantie.
  • Es dürfen keine Esswaren zum sofortigen Verzehr angeboten werden. Sollte ein Austeller Waren im Sortiment haben, die lebensmitteltechnische Anforderungen erfüllen müssen, liegt die Umsetzung solcher Auflagen und die Deklaration bei ihm.
  • Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Abfall oder Verpackungen mitzunehmen.
  • Zu speditivem Ausladen kann ab 08.00 Uhr und zum Abräumen ab 16.00 Uhr in Eingangsnähe gefahren werden. Parkplätze für die Aussteller werden in der näheren Umgebung (ca. 500 Meter) gratis organisiert
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, den Anlass regional über Veranstaltungskalender und mittels Plakatwerbung zu bewerben. Zudem bringt er lokal einen Flyer in Umlauf, den er auch den Ausstellern als PDF zum Download zur Verfügung stellt.
  • Die Ausstellenden werden auf der Homepage des Veranstalters im Ausstellerverzeichnis mit Foto aufgeführt.
  • Der ganze Verkaufserlös gehört dem Aussteller.